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Haus- und Nutzungsordnung – konterp_Art Kreativstudio 

§1 Geltungsbereich

Diese Haus- und Nutzungsordnung gilt für alle Personen, die die Räumlichkeiten von konterp_Art betreten oder nutzen (nachfolgend „Nutzer“ genannt).

Mit Betreten der Räumlichkeiten wird diese Ordnung verbindlich anerkannt.

§2 Nutzungsberechtigung

Die Nutzung der Räumlichkeiten ist ausschließlich im Rahmen gebuchter Zeiten und vereinbarter Leistungen gestattet.

Die Nutzung kann durch konterp_Art jederzeit eingeschränkt oder untersagt werden, sofern ein Verstoß gegen diese Ordnung vorliegt.

Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.

Die Besitzerin behält sich das Hausrecht vor.

§3 Verhaltenspflichten

Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass:

  • andere Personen nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden

  • der ordnungsgemäße Ablauf nicht gestört wird

Den Anweisungen der Betreiberin oder beauftragter Personen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein sofortiger Ausschluss ohne Erstattung erfolgen.

§4 Sorgfaltspflicht und sauberer Arbeitsplatz

Alle Arbeitsplätze sind nach Nutzung vollständig gereinigt zu hinterlassen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Reinigung von Pinseln, Werkzeugen und Arbeitsflächen

  • Beseitigung von Farb- und Materialresten

  • ordnungsgemäßes Zurücklegen aller Materialien

Kommt der Nutzer dieser Pflicht nicht nach, ist konterp_Art berechtigt:

  • eine Reinigungspauschale zu erheben

  • oder den tatsächlichen Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen

§5 Umgang mit Materialien und Nachhaltigkeit

Materialien sind sparsam und zweckgebunden zu verwenden.

Es ist untersagt:

  • Farben, Lacke oder sonstige Stoffe unsachgemäß zu entsorgen.

  • Materialien mutwillig zu verschwenden.

Flüssige Farb- und Schadstoffe dürfen nicht über Waschbecken entsorgt werden.

Müll ist entsprechend der vorgegebenen Trennung zu entsorgen.

Verstöße können mit Kostenersatz und Nutzungsverbot geahndet werden.

§6 Beschädigungen und Haftung

Der Nutzer haftet für alle von ihm verursachten Schäden an:

  • Räumlichkeiten

  • Einrichtung

  • Materialien

  • Werken anderer Kunden

Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

Unterlassene Meldungen führen zur vollständigen Haftungsübernahme durch den Verursacher.

konterp_Art haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

§7 Nutzung von Werkzeugen und Geräten

Werkzeuge und Geräte dürfen nur sachgemäß verwendet werden.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Für unsachgemäße Nutzung und daraus resultierende Schäden haftet der Nutzer.

§8 Sicherheit

Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

Offenes Feuer, leicht entzündliche Stoffe oder gefährliche Materialien sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung zulässig.

Bei Unfällen ist unverzüglich die Studioleitung zu informieren.

§9 Eigene Materialien und Gegenstände

Mitgebrachte Materialien und persönliche Gegenstände verbleiben auf eigene Verantwortung im Studio.

 konterp_Art übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.

§10 Getränke und Verpflegung

Der Verzehr von Getränken ist im ganzen Studio gestattet. Der Verzehr von Lebensmitteln ist nur nach Zustimmung der Studioleitung gestattet.

Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.

Schäden durch verschüttete Flüssigkeiten gehen zu Lasten des Verursachers.

§11 Hausrecht

Das Hausrecht liegt bei der Betreiberin von konterp_Art.

Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann:

  • ein sofortiger Verweis aus den Räumlichkeiten erfolgen

  • ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden

Eine Rückerstattung von Gebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.

§12 Vertragsstrafe / Zusatzkosten

konterp_Art behält sich vor, bei Verstößen gegen wesentliche Pflichten (insbesondere Sauberkeit, Materialmissbrauch, Beschädigung):

  • Reinigungskosten

  • Materialersatz

  • oder pauschale Vertragsstrafen

in angemessener Höhe zu erheben.

§13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von KonterpArt.

 

 

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